Urheberrechte im Urlaub – Fotografieren verboten

14. Juni 2018 von Tatjana Lackner, MBA

Vorsicht Fotografie!

Urlaubszeit heißt Kameras einpacken, Akkus aufladen und SD-Karten formatieren. Fotografieren von Personen im öffentlichen Leben hat einst ein neues Genre hervorgebracht: Die Straßenfotografie. Doch Vorsicht: Nicht überall ist das Knipsen ungestellter Szenen erlaubt. In Deutschland gibt es sogar ein Gesetz, das Street Photography seit Anfang 2015 verbietet. Österreich hält das noch nicht so streng. Die „Panoramafreiheit“ gilt nach, wie vor für alles, was von öffentlichen Straßen aus ohne Hilfsmittel (z.B. eine Leiter, Hubschrauber etc.) einsehbar ist.

Wer jedoch Architektur, Kunstwerke, Design oder sogar Parkanlagen fotografiert, der kommt unwillkürlich mit dem Urheberrecht in Konflikt. Das ist nicht nur für uns im Ausland so, sondern auch für Wien-Touristen. Zum Rundgang in Schönbrunn nehmen Besucher die Kamera umsonst mit. In den Innenräumen herrscht strengstes Fotografier-Verbot! Im Schloss Laxenburg ist das genauso, und in der Spanischen Hofreitschule erklärt man das Verbot „aus rechtlichen Gründen“? – Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt Besuchern unbeantwortet.

Über Jahrhunderte haben Maler die Abbilder der schönsten Schlösser, Burgen oder Kirchen mit Pinsel und Farbe auf die Leinwand gebannt. Dafür ernteten sie viel Lob und die Öffentlichkeit kann ihre Werke bis heute in Sammlungen und Museen bewundern. Herrliche Zeiten wie sie lange Zeit auch die Fotografen genossen, wenn sie Bauwerke, Parks die witzige Deko in einem coolen Geschäft mit ihrer Kamera einfingen. Doch seit einigen Jahren setzt sich vermehrt die Praxis durch, dass viele Gebäude und Einrichtungen nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. -Schon gar nicht sollen diese Bilder verwertet werden.

Fazit: Vor dem Urlaub lohnt sich ein Rechts-Check. Beim Fotografieren soll nur der Auslöser klicken, nicht die Handschellen.

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